Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich

Live-Chat

Beratung per Chat oder Video

Hallo, haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung ? Wir helfen gerne per Chat oder Video.

Chat starten
SSL verschlüsselte Übertragung
Unsere BLZ & BIC
BLZ35450000
BICWELADED1MOR
Telegram +49 172 7609322
Signal +49 172 7609322
Threema +49 172 7609322

Warum verschickt die Sparkasse am Niederrhein Saldenmitteilungen?

Warum verschickt die Sparkasse am Niederrhein Saldenmitteilungen?

Gut informiert

Wie viele andere Unternehmen auch, ist die Sparkasse am Niederrhein verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss soll außenstehenden Personen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses zu gewährleisten, wird dieser von unabhängigen Dritten, d. h. Wirtschafts- und  Verbandsprüfern gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) geprüft. Zu dieser Prüfung zählt insbesondere, ob ausgewiesene Forderungen und Verbindlichkeiten tatsächlich bestehen. Da eine Prüfung jedes einzelnen Kontos alleine wegen des erheblichen Umfanges nicht möglich ist, werden mittels eines Stichprobenverfahrens Kunden unseres Hauses zufällig ermittelt und gebeten, die gemäß unserer internen Buchführung bestehenden Kontosalden zu prüfen. Dieses Verfahren wurde in dem IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) Prüfungsstandard 302 festgelegt.

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Werden meine Daten an eine Behörde/ein Amt weiter gegeben?

Nein, im Zusammenhang mit den Saldenmitteilungen werden keine Daten an Behörden oder Ämter weiter gegeben.

Ich wurde bisher noch nie angeschrieben. Wieso geschieht das jetzt?

Die Auswahl der anzuschreibenden Kunden erfolgt maschinell und rein zufällig.
Es ist von uns daher nicht vorhersagbar, ob und wann Sie das nächste Mal eine Saldenmitteilung erhalten.

Warum wurde ich angeschrieben und mein Mann/meine Frau nicht?

Die Konten von Einzelpersonen und Personengemeinschaften (z. B. Eheleute oder eingetragene Lebenspartnerschaften) werden separat betrachtet. Es ist durchaus möglich, dass die auf Personengemeinschaften lautenden Konten in der Zufallsauswahl enthalten sind und Ihnen hierfür eine Saldenmitteilung zugeschickt wird und für die auf Sie allein lautenden Konten nicht.

Ich bin von anderen Banken noch nie angeschrieben worden.

Auch bei der Bilanztestierung anderer Kreditinstitute gelten die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Da es sich um eine maschinelle Zufallsauswahl handelt, kann dies durchaus so sein.

Wurde nur ich angeschrieben?

Nein, die Zufallsauswahl betrifft jährlich mehrere Tausend Kunden.

Ich bin von anderen Banken noch nie angeschrieben worden.

Auch bei der Bilanztestierung anderer Kreditinstitute gelten die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Da es sich um eine maschinelle Zufallsauswahl handelt, kann dies durchaus so sein.

Der Saldo ist nicht nachvollziehbar, da ich für den Tag keinen Kontoauszug habe.

Das kann natürlich sein. Nehmen Sie Ihren Kontoauszug, der nach dem Datum der Saldenmitteilung erstellt wurde. Gehen Sie vom dortigen aktuellen Kontostand aus. Durch Addition der Sollposten und Subtraktion der Habenposten  Ihres Kontoauszuges, die nach dem Datum der Saldenmitteilung liegen, müssten  Sie auf den in der Saldenmitteilung genannten Kontostand kommen. Alternativ rechnen Sie auf Basis des Kontostandes des letzten Konto-auszuges vor dem Datum der Saldenmitteilung alle bis zum Datum der Saldenmitteilung erfolgten Gutschriften hinzu bzw. ziehen die erfolgten Abbuchungen ab.

Das Wertpapierdepot (bzw. andere Konten) fehlt in der Aufstellung.

Ja, das ist richtig. Zu Ihrem Wertpapierdepot erfolgt die Abstimmung einmal jährlich über den Depotauszug. Gleiches gilt für Fremdwährungskonten.

Meine gewerblichen/privaten Konten fehlen in der Aufstellung.

Der private und der gewerbliche Bereich werden bei der Saldenmitteilung getrennt voneinander betrachtet. 

Ich habe ein Sparkonto für mein Kind/Enkelkind/Patenkind etc. auf dessen Namen angelegt. Mein Kind/Enkelkind/Patenkind etc. soll keinesfalls Kenntnis davon erhalten bzw. keine derartigen Saldenmitteilungen erhalten. Was ist zu tun?

Grundsätzlich erfolgt der Versand von Saldenmitteilungen an den Kontoinhaber und dessen uns vorliegende Hauptanschrift.
In Fällen wie oben beschrieben gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Zustellhinweis zu erfassen. Die Erfassung eines solchen Zustellhinweises ist jedoch nur und ausschließlich zu Gunsten der Eltern des minderjährigen Kontoinhabers bzw. des Erziehungsberechtigten möglich.

Wird die Erfassung eines Zustellhinweises, bzw. der Versand von Saldomitteilungen an die Eltern des minderjährigen Kontoinhabers bzw. an den Erziehungsberechtigten gewünscht, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in unseren Filialen und Geschäftsstellen.

Der Kontosaldo oder die Anzahl der Konten ist nicht korrekt. Was soll ich tun?

Wenden Sie sich bitte an:

Sparkasse am Niederrhein
Interne Revision
Postfach 10 21 40
47439 Moers

Telefon: 02841/206-8604
E-Mail: interne-revision@sparkasse-am-niederrhein.de

i