Als Arbeitnehmer erhalten Sie nach Wegfall der Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Portemonnaie. Die private Zusatzversicherung füllt diese Lücke auf.
Der Tarif S-KG ist der optimale Ergänzungsschutz für alle gesetzlich Versicherten.
Da der Arbeitgeber für maximal 42 Tage Ihr Entgelt weiterzahlt, erhalten Sie das Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag.
Die abschließbare Höhe des Krankentagegeldes orientiert sich an Ihrem Einkommen.
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist zeitlich begrenzt. Das Krankentagegeld wird dagegen so lange bezahlt, wie Sie arbeitsunfähig sind.
Das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.
Die Detailinformationen zum Krankentagegeld-Tarif S-KG lesen Sie hier.
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