Mit dem Jahreswechsel gelten die neuen Sparerpauschbeträge von 1.000 (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 Euro (gemeinschaftliche Veranlagung).
Einen neuen Freistellungsauftrag brauchen Sie uns aber nicht erteilen, denn wir haben Ihren bestehenden per 1. Januar 2023 automatisch erhöht – und zwar ganz genau um die gesetzlichen vorgegebenen 24,844 Prozent.
Beispiele:
Wenn Sie Ihr Freistellungsvolumen neu verteilen wollen, ist dies jederzeit möglich: in der Geschäftsstelle oder im Online-Banking.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.