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2023

Wichtiger Hinweis: Automatische Erhöhung der Freistellungsaufträge

Mit dem Jahreswechsel gelten die neuen Sparerpauschbeträge von 1.000 (Einzelveranlagung) bzw. 2.000 Euro (gemeinschaftliche Veranlagung).

Einen neuen Freistellungsauftrag brauchen Sie uns aber nicht erteilen, denn wir haben Ihren bestehenden per 1. Januar 2023 automatisch erhöht – und zwar ganz genau um die gesetzlichen vorgegebenen 24,844 Prozent.

Beispiele:

  • Hatten Sie uns bisher einen Freistellungsauftrag über den gesamten Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro erteilt, dann beträgt er jetzt 1.000 Euro.
  • Waren es beispielsweise nur 400 Euro, dann sind es jetzt aufgerundet 500 Euro.

Wenn Sie Ihr Freistellungsvolumen neu verteilen wollen, ist dies jederzeit möglich: in der Geschäftsstelle oder im Online-Banking.

Überblick

Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

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