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Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Droht das Einfrieren Ihres Girokontos durch eine Kontopfändung? Hier informieren wir Sie rund um das Thema Kontopfändung und wie Sie damit umgehen können.

Kontopfändung

Gesperrtes Girokonto

Droht das Einfrieren Ihres Girokontos durch eine Kontopfändung? Hier informieren wir Sie rund um das Thema Kontopfändung und wie Sie damit umgehen können.

Überblick
Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, sein ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto zu sperren und das darauf liegende Geld pfänden zu lassen, um die bestehenden Schulden zu begleichen.

Was bedeutet das für Sie?
  • Nach einer Kontopfändung wird das Girokonto gesperrt
  • Hierbei gibt es zunächst keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Das heißt, ihr gesamtes Girokontoguthaben kann gesperrt werden.
  • Auszahlungen sind ab dem 2. Tag nach Pfändungseingang nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften.
Welche Lösungsalternativen haben Sie?

Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungsmöglichkeiten.

  1. Pfändung bezahlen – Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort, dadurch werden ca. 2 Werktage  später alle Konten entsperrt.
  2. Pfändungsschutzkonto – Schließen Sie eine "Zusatzvereinbarung Pfändungsschutzkonto" zu Ihrem Girokonto ab, um sich monatlich einen Freibetrag (ein Teil Ihrer Einkünfte) zur Teilnahme am Zahlungsverkehr zu sichern.

Informieren Sie sich gerne auf dieser Seite über beide Lösungsalternativen und deren konkrete Auswirkungen. Egal, welche Lösung Sie bevorzugen: Leiten Sie die nächsten Schritte direkt ein.

02841 206 2070

Unter der oben stehenden Nummer bekommen Sie automatisierte Hilfestellungen zu Ihrer Kontopfändung.

Wir empfehlen Ihre Anfrage schriftlich an uns zu richten.  

Detailfragen beantworten Ihnen anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

02841 206 2100

Unter der oben stehenden Nummer erhalten Sie unmittelbar Auskunft über Ihren Kontostand, Ihren verfügbaren Betrag und Ihre Umsätze.

Diese Informationen erhalten Sie alternativ über unsere Selbstbedienungsterminals und Geldautomaten. Über unsere Mitarbeiter-Hotline sind keine Kontostandsinformationen möglich.

Liste meiner Pfändungsgläubiger inkl. Pfändungsfreibetrag

Sie möchten wissen, welche Pfändungen für Sie vorliegen ? Diese Auflistung stellen wir Ihnen kostenpflichtig zur Verfügung. Sofern Sie ein P-Konto haben, beinhaltet diese Auflistung auch Ihren Pfändungsfreibetrag. Alternativ kontaktieren Sie gerne anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

Pfändungsschutzkonto
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto – auch P-Konto genannt – ist ein Girokonto, das Ihnen ermöglicht, trotz vorliegender Pfändung über einen pfändungsfreien Betrag zu verfügen. Dieser Freibetrag steht je Kalendermonat zur Verfügung und dient der Sicherung ihres Existenzminimums. Somit kann der Gläubiger nicht mehr auf das gesamte Kontoguthaben zugreifen. Auch Ihre Lastschriften und Daueraufträge können innerhalb des Freibetrags weiter ausgeführt werden.
Solange keine Pfändung vorliegt, können Sie uneingeschränkt im Rahmen des Guthabens über das Konto verfügen.  Die Beantragung ist nicht online möglich.

Schützt mich ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen?

Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Die Sparkasse am Niederrhein hat auch keine Möglichkeit, die Gründe und Umstände der Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können Sie nur bei Ihrem Gläubiger anfordern.

Wer darf ein Pfändungsschutzkonto haben?

Grundsätzlich darf jeder Inhaber eines Privatgirokontos, sowie sein gesetzlicher Vertreter (z. B. bei Betreuten) sein Girokonto auf ein P-Konto umstellen.

Die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto ist nur möglich, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Bei Ihrem Konto handelt es sich um ein Einzelkonto (kein Gemeinschaftskonto)
  2. Kontoinhaber des umzuwandelnden Kontos sind Sie selbst
  3. Sie besitzen bisher noch kein P-Konto, auch nicht bei anderen Kreditinstituten

Hinweis: Die Beantragung ist nicht online möglich.

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Unter der oben stehenden Nummer bekommen Sie automatisierte Hilfestellungen zu Ihrer Kontopfändung.

Wir empfehlen Ihre Anfrage schriftlich an uns zu richten.  

Detailfragen beantworten Ihnen anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

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Unter der oben stehenden Nummer erhalten Sie unmittelbar Auskunft über Ihren Kontostand, Ihren verfügbaren Betrag und Ihre Umsätze.

Diese Informationen erhalten Sie alternativ über unsere Selbstbedienungsterminals und Geldautomaten. Über unsere Mitarbeiter-Hotline sind keine Kontostandsinformationen möglich.

Liste meiner Pfändungsgläubiger inkl. Pfändungsfreibetrag

Sie möchten wissen, welche Pfändungen für Sie vorliegen ? Diese Auflistung stellen wir Ihnen kostenpflichtig zur Verfügung. Sofern Sie ein P-Konto haben, beinhaltet diese Auflistung auch Ihren Pfändungsfreibetrag. Alternativ kontaktieren Sie gerne anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

FAQ
Wie kommen Kontopfändungen zustande?

Die Pfändung von Geldforderungen auf dem Girokonto erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an uns als Sparkasse am Niederrhein. Dies wird vom Gläubiger der Geldforderung veranlasst.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist jemand (z. B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben.

Wie bekomme ich mit, dass mein Konto gepfändet wurde?

Ihnen ist die Pfändung ebenfalls schriftlich zugestellt worden.

Ist die Umwandlung in ein P-Konto auch noch nach Kontopfändung möglich?

Ja – die Umwandlung kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden. Geschieht dies innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse am Niederrhein, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Das bedeutet, dass Sie sich den Freibetrag auch bis zu vier Wochen nach Eingang der Pfändung sichern können.

Was kostet ein P-Konto?

Es gelten die normalen Kontoführungsgebühren für ein Privat-Girokonto Classic. Für die Zusatzvereinbarung eines P-Kontos fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kann das P-Konto auch ein Gemeinschaftskonto sein?

Nein, die Führung des P-Kontos als Gemeinschaftskontos (z. B. gemeinsames Konto mit Ihrem Ehepartner) ist nicht zulässig. Wenn nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen ist, muss ein Einzelkonto eröffnet werden, welches als P-Konto geführt wird.

Wird das Gemeinschaftskonto trotzdem gesperrt?

Ja, auch wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber betrifft.

Wie hoch ist mein pfändungsfreier Betrag?

Den aktuell gültigen Freibetrag finden Sie hier.

Ist eine Erhöhung des Grundfreibetrages möglich?

Ein erhöhter Freibetrag ist möglich z. B. wenn Sie minderjährige Kinder zu versorgen haben. Diesen erhöhten Freibetrag müssen Sie der Sparkasse am Niederrhein anhand des Vordruckes „Bescheinigung nach § 903 Abs. I ZPO” nachweisen. Zu finden unter https://www.bmj.de  

Wer erstellt diese Bescheinigungen?

Den Nachweis des Anrechts auf erhöhte Pfändungsfreibeträge erstellen z. B. Arbeitgeber, Sozialleistungsträger wie das Jobcenter, Familienkassen, Rechtsanwälte, Steuerberater und die anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.

Kann man auf dem P-Konto sparen?

Hat der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.
Achtung: Es kann nur tatsächlich vorhandenes Guthaben übertragen werden – nicht hingegen ein durch geringere Einkünfte nicht ausgeschöpfter, fiktiver Freibetrag.

Wo kann ich mich bei Fragen zu meiner Pfändung informieren?

Die meisten Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.  

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.

Können auch Firmenkonten als P-Konto geführt werden?

Ja, wenn es sich um Einzelkaufleute oder Selbständige handelt, d. h. der Kontoinhaber eine natürliche Person ist.

Kann die Zusatzvereinbarung zum P-Konto von der Bank gekündigt werden?

Grundsätzlich nein, es sei denn, Sie haben mehr als ein P-Konto.

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