In diesem Jahr besteht unsere Sparkasse 179 Jahre. Langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kundinnen und Kunden sind eines unserer Wesensmerkmale. Und Sie wissen, dass Sie sich immer auf uns verlassen können. Natürlich ändern sich in langjährigen Geschäftsbeziehungen manchmal die Bedingungen. Änderungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie zu unseren Preisen und Konditionen haben wir Ihnen stets rechtzeitig mitgeteilt, sodass Sie immer die Möglichkeit hatten, diesen zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu den genannten Unterlagen sowie zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Damit schaffen wir gemeinsam eine vertragliche Basis, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 02841/206-0 während der Öffnungszeiten.
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil, dass Kunden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive sonstiger Bedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis aktiv zustimmen müssen. Bislang war es gängige Praxis, dass eine solche Zustimmung nach einer zweimonatigen Widerspruchsfrist als erteilt galt. Übrigens ist es in anderen Branchen nach wie vor so.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Da sich die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko außer Betracht gelassen werden.
Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Mit aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wollen auch wir vorsorglich unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtlich aktuelle solide Basis stellen. Zur rechtlichen Absicherung ist deshalb eine ausdrückliche Bestätigung der bisher angewandten Vertragsbedingungen und erhobenen Entgelte durch Sie erforderlich. Sie stimmen damit also Vertragsbedingungen und Entgelten in der Fassung zu, die Sie im Wesentlichenbereits kennen, da wir Ihnen diese bis zum BGH-Urteil vom 27.04.2021 über den AGB-Änderungsmechanismus mitgeteilt hatten.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden. Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Wir kontaktieren alle betroffenen Privatkunden.
Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Wir haben es bislang so gehandhabt, wie es bei den allermeisten Kreditinstituten üblich ist. Wir haben alle unsere Kundinnen und Kunden zwei Monate vor einer Änderung darüber informiert und gebeten, dieser zu widersprechen, wenn sie nicht einverstanden sind. In vielen anderen Branchen ist das weiterhin üblich.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und in Ihrem Elektronisches Postfach nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center.
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