Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich

Live-Chat

Beratung per Chat oder Video

Hallo, haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung ? Wir helfen gerne per Chat oder Video.

Chat starten
SSL verschlüsselte Übertragung
Unsere BLZ & BIC
BLZ35450000
BICWELADED1MOR
Telegram +49 172 7609322
Signal +49 172 7609322
Threema +49 172 7609322
BGH-Urteil

In diesem Jahr besteht unsere Sparkasse 179 Jahre. Langfristige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kundinnen und Kunden sind eines unserer Wesensmerkmale. Und Sie wissen, dass Sie sich immer auf uns verlassen können. Natürlich ändern sich in langjährigen Geschäftsbeziehungen manchmal die Bedingungen. Änderungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie zu unseren Preisen und Konditionen haben wir Ihnen stets rechtzeitig mitgeteilt, sodass Sie immer die Möglichkeit hatten, diesen zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundes­gerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was ist zu tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu den genannten Unterlagen sowie zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Damit schaffen wir gemeinsam eine vertragliche Basis, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 02841/206-0 während der Öffnungszeiten.

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil, dass Kunden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive sonstiger Bedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis aktiv zustimmen müssen. Bislang war es gängige Praxis, dass eine solche Zustimmung nach einer zweimonatigen Widerspruchsfrist als erteilt galt. Übrigens ist es in anderen Branchen nach wie vor so.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Da sich die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kredit­instituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko außer Betracht gelassen werden.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Mit aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wollen auch wir vorsorglich unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtlich aktuelle solide Basis stellen. Zur rechtlichen Absicherung ist deshalb eine ausdrückliche Bestätigung der bisher angewandten Vertragsbedingungen und erhobenen Entgelte durch Sie erforderlich. Sie stimmen damit also Vertragsbedingungen und Entgelten in der Fassung zu, die Sie im Wesentlichenbereits kennen, da wir Ihnen diese bis zum BGH-Urteil vom 27.04.2021 über den AGB-Änderungsmechanismus mitgeteilt hatten.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden. Wir bemühen uns, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Wir kontaktieren alle betroffenen Privat­kunden.
Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Hat die Sparkasse in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

Wir haben es bislang so gehandhabt, wie es bei den allermeisten Kreditinstituten üblich ist. Wir haben alle unsere Kundinnen und Kunden zwei Monate vor einer Änderung darüber informiert und gebeten, dieser zu widersprechen, wenn sie nicht einverstanden sind. In vielen anderen Branchen ist das weiterhin üblich.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und in Ihrem Elektronisches Postfach nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center.

 

 

i